Haufe Online Redaktion
Durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013 wurde ein neues Datenübermittlungsverfahren nach § 10 Abs. 4b EStG (MZ 30) eingeführt. Dieses Verfahren ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.
Einen Entwurf der Datenbeschreibung und das Infoschreiben zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).
BZSt v. 16.12.2015
Schlagworte zum Thema:
Datenaustausch, Einkommensteuer
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