Betrüger versenden erneut E-Mails
Sie geben sich per E-Mail als "Bundeszentralamt für Steuern" aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, da Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt werden.
BZSt v. 28.12.2015
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4915
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.345
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4406
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.232
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
834
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
812
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
596
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
578
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
542
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4972
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
Ekkehard Hahne
Wed Dec 30 15:59:41 UTC 2015 Wed Dec 30 15:59:41 UTC 2015
Bitte beachten Sie folgenden aktuellen Hinweis der Haufe Gruppe.