BMF: Juristische Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Hinblick auf den Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG geändert.

Danach ist bei juristischen Dienstleistungen zu prüfen, ob diese im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen oder mit der Begründung oder Übertragung von bestimmten Rechten an Grundstücken stehen. 

UStAE nennt Beispiele

Im UStAE werden zahlreiche Beispiele für sonstige Leistungen juristischer Art im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen aufgezählt. Es werden auch Beispiele gennant, bei denen die juristischen Dientsleistungem nicht im engen Zusammenhang mit einem Grundstück stehen bzw. bei denen das Grundstück keinen zentralen und unverzichtbaren Teil darstellt.

BMF, Schreiben v. 5.12.2017, III C 3 - S 7117-a/16/10001.

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Grundstück