DBA mit Israel unterzeichnet
Das zuletzt 1977 revidierte Abkommen wird an den aktuellen Stand des internationalen Steuerrechts und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland angepasst.
Das überarbeitete Abkommen regelt nun ausdrücklich, dass Renten, die als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) geleistet werden, in keinem der beiden Vertragsstaaten besteuert werden. Bisher war dies nur durch einen Notenaustausch zwischen Israel und Deutschland geregelt.
Das Abkommen basiert auf dem Muster der OECD für zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Mit dem revidierten Abkommen werden grenzüberschreitende Investitionen zwischen Deutschland und Israel erleichtert und die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen gefördert. So sinkt der Steuersatz für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden an der Quelle von 25 % auf 10 %, in bestimmten Fällen bis auf 5 %. Bei Lizenzgebühren wird eine Besteuerung im Quellenstaat gänzlich ausgeschlossen.
Zudem wird mit dem Abkommen der Informationsaustausch in Steuersachen zwischen beiden Staaten verbessert und an internationale Standards angepasst.
BMF v. 21.8.2014
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