Bewertung des Vorratsvermögens gemäß Lifo-Methode
Durch die steuerliche Anerkennung der Lifo-Methode mit dem Steuerreformgesetz 1990 sollte neben der Bewertungsvereinfachung auch die Verhinderung der Besteuerung von Scheingewinnen erreicht werden (BT-Drs. 11/2157 S. 140 und BT-Drs. 11/2536 S. 47). Zur Zulässigkeit der Anwendung dieses Bewertungsvereinfachungsverfahrens nimmt das BMF-Schreiben vom 12.5.2015 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung.
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