Arbeitgeberleistungen bei Deutschkursen für Flüchtlinge

Das BMF-Schreiben befasst sich mit der Frage, ob Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen zu Arbeitslohn führt. Voraussetzung dafür, dass keine Lohnsteuer anfällt, ist ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers.
Das BMF weist außerdem auf seiner Homepage darauf hin, dass außerhalb der Arbeitgeberförderung Beschäftigte mit Migrationshintergrund kostenlose berufsbezogene Deutschkurse aus der Regelförderung des Bundes in Anspruch nehmen können. Entsprechende Informationen finden sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Berufsbezogene Sprachförderung gem. §45a AufenthG
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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