Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
BMF-Schreiben zu Spezial-Investmentfonds geändert
Das aktuelle BMF-Schreiben befasst sich mit Spezial-Investmentfonds und verlängert einige Fristen, die in dem Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 (geändert und ergänzt um diverse Schreiben) getroffen wurden. So wird beispielsweise in Rz. 31.2c geregelt, dass bei Kapitalerträgen, die vor dem 1.1.2026 zufließen, nur eine Steuerbescheinigung auszustellen ist, in der sämtliche Anleger des Spezial-Investmentfonds aufzuführen sind. Bei Kapitalerträgen, die nach dem 31.12.2025 zufließen, ist für jeden Anleger des Spezial-Investmentfonds eine Steuerbescheinigung auszustellen.
Weitere Änderungen betreffen die Rz. 31.2d, 31.2e, 31.4 und 31.11.
BMF, Schreiben v. 18.11.2024, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
-
Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
-
Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
-
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025