Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
BMF-Schreiben zu Spezial-Investmentfonds geändert
Das aktuelle BMF-Schreiben befasst sich mit Spezial-Investmentfonds und verlängert einige Fristen, die in dem Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 (geändert und ergänzt um diverse Schreiben) getroffen wurden. So wird beispielsweise in Rz. 31.2c geregelt, dass bei Kapitalerträgen, die vor dem 1.1.2026 zufließen, nur eine Steuerbescheinigung auszustellen ist, in der sämtliche Anleger des Spezial-Investmentfonds aufzuführen sind. Bei Kapitalerträgen, die nach dem 31.12.2025 zufließen, ist für jeden Anleger des Spezial-Investmentfonds eine Steuerbescheinigung auszustellen.
Weitere Änderungen betreffen die Rz. 31.2d, 31.2e, 31.4 und 31.11.
BMF, Schreiben v. 18.11.2024, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031
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