Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 8.4.2013 ergangen sind
Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem 31.12.2011 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem 1.1.2012 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt sind.
BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die in der Anlage zum BMF-Schreiben vom 27.3.2012 aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben sind nachrichtlich in der Anlage 2 aufgeführt.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6605
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.953
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2756
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.105
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
740
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4962
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
473
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
456
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
454
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026