BMF

AEAO wurde geändert

Die Finanzverwaltung hat zahlreiche Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vorgenommen.

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In dem 10 Seiten umfassenden Schreiben gibt das BMF die Änderungen im AEAO bekannt. Neben redaktionellen Anpassungen wurden beispielsweise Ausführungen zu folgenden Vorschriften neu gefasst: 

  • § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs
  • § 55 Selbstlosigkeit
  • § 68 Einzelne Zweckbetriebe
  • § 73 Haftung bei Organschaft
  • § 87a Elektronische Kommunikation
  • § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
  • § 152 Verspätungszuschlag
  • § 239 Festsetzung der Zinsen

BMF, Schreiben v. 20.12.2019, IV A 3 - S 0062/19/10010 :001, veröffentlicht am 14.1.2020


Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung , Organschaft
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