Bekanntmachung eines Hinweises zur DSFinV-K

Das BMF hat einen Hinweis auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) bekannt gemacht.

Version 2.4 der DSFinV-K

Die DSFinV-K in der Version 2.4 ist auf der Homepage des BZSt abrufbar. Sie beinhaltet redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die Neufassung des AEAO zu § 146a ab dem 1.1.2024. Inhaltliche Änderungen zur Version 2.3 erfolgten nicht. Die Finanzverwaltung weist deshalb darauf hin, dass eine Anwendung der DSFinV-K in der Version 2.3 ausreichend ist und Systeme nicht an die Fassung 2.4 angepasst werden müssen.

Was ist die DSFinV-K?

Bei der DSFinV-K handelt es sich um die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen.

BMF, Schreiben v. 12.1.2024, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004

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