Finanzverwaltung ändert in einer Sonderaktion Steuerbescheide (Aktualisierung)
Durch die Entscheidung des BFH v. 19.1.2017 (VI R 75/14, Haufe Index 10490223) wird klargestellt, dass bei der Berechnung nunmehr nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den gesetzlichen Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Steuer-Prozentsatz belastet wird (vgl hierzu die Kommentierung). Dies führt dann in der Regel zu einer früheren und etwas stärkeren Entlastung für die Steuerpflichtigen.
Kein Antrag erforderlich
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker kündigt mit Meldung v. 18.7.2018 an, dass in den nächsten Wochen in Bayern 1,2 Mio. Steuerbescheide geändert werden. "Ein Antrag durch die Betroffenen ist hierfür nicht nötig", hob Füracker hervor.
Auch die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz kündigt eine Sonderaktion an: Rund 300.000 Einkommensteuerbescheide sollen bis Ende September 2018 überprüft werden. Laut LfSt Rheinland-Pfalz werden dabei alle Fälle aufgegriffen, bei denen in den Steuererklärungen der Vorjahre außergewöhnliche Belastungen (insbesondere Krankheits- und Pflegeaufwendungen) erklärt wurden, die zumutbare Belastung jedoch noch nach den alten Grenzen berechnet wurde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Änderung verfahrensrechtlich nur möglich ist, wenn der Bescheid mit dem seit Ende August 2013 versehenen Vorläufigkeitsvermerk zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer zumutbaren Belastung bei Krankheits- und Pflegeaufwendungen bekanntgegeben wurde.
Auch in Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen werden Bescheide versandt
Die Thüringer Finanzverwaltung hat ebenfalls bekannt gegeben, für etwa 100.000 Thüringer Steuerzahler Einkommensteuerbescheide mit zusätzlicher Steuererstattung vorzubereiten. Und auch in Baden-Württemberg werden in nächster Zeit rund eine Millionen Steuerbescheide geprüft. Finanzstaatssekretärin Gisela Splett weist jedoch auch darauf hin: "Die zurückliegenden Steuerbescheide werden nun nach und nach geprüft, das wird einige Monate dauern."
Am 12.9.2018 gibt außerdem die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin bekannt, dass rund 200.000 Steuerbescheide von dem Urteil betroffen sind und die Steuerbürger in den nächsten Wochen postalisch über die Erstattung informiert werden. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern sind wohl rund 71.000 Bescheide betroffen, die in den nächsten Tagen geändert werden.
In Hessen sind es rund 530.000 Bürger, die von der Sonderaktion profitieren. Bis Ende des Jahres sollen in Hessen alle betroffenen Bescheide entsprechend bearbeitet worden sein. Und in Niedersachsen erhalten rund 550.000 Bürger Geld vom Finanzamt zurück; die Aktion soll bis Ende März 2019 abgeschlossen sein.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Meldung v. 18.7.2018, LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 13.8.2018, Thüringer FinMin, Meldung v. 15.8.2018, FinMin Baden-Württemberg, Meldung v. 1.9.2018, SfF Berlin, Meldung v. 12.9.2018, FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Meldung v. 18.9.2018, Hessisches FinMin, Meldung v. 27.9.2018, Niedersächsisches FinMin, Meldung v. 30.11.2018
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