Spontaner Austausch länderbezogener Berichte mit den USA ab 2021
Mehr Transparenz bei der internationalen Konzernbesteuerung
Ziel ist mit dem Austausch insbesondere, die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten. Eine entsprechende Vereinbarung gab es bereits für länderbezogener Berichte für die vergangenen fünf Wirtschaftsjahre.
Anwendung der gemeinsamen Erklärung
Anwendung findet die gemeinsame Erklärung für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem 1.1.2021 und vor dem 1.1.2022 beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne - Austausch bis März 2023.
Das BMF weist darauf hin, dass der Spontanaustausch nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens für das am 14.8.2020 in Berlin gezeichnete Regierungsabkommen mit den USA über den automatischen Informationsaustausch durch den automatischen Informationsaustausch abgelöst wird.
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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