Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz
Weitere Fragen zum Investmentsteuergesetz geklärt
Das Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 wird durch das aktuelle Schreiben v. 29.10.2020 angepasst. Ergänzungen wurden insbesondere zu§§ 27-29, 32, 40, 48, 51-54 InvStG sowie der Ergänzung der Tzn. 50 und 56 vorgenommen.
BMF, Schreiben v. 29.10.2020, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :016, veröffentlicht am 10.11.2020
Hinweis: Bereits in jüngster Vergangenheit hat das BMF immer wieder weitere Fragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes geklärt. Lesen Sie hierzu beispielsweise auch:
Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes
Klärung weiterer Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9665
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.167
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
650
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
601
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
350
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
347
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
333
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
313
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026