
Das Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG) wurde geändert und ergänzt.
Weitere Fragen zum Investmentsteuergesetz geklärt
Das Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 wird durch das aktuelle Schreiben v. 29.10.2020 angepasst. Ergänzungen wurden insbesondere zu§§ 27-29, 32, 40, 48, 51-54 InvStG sowie der Ergänzung der Tzn. 50 und 56 vorgenommen.
BMF, Schreiben v. 29.10.2020, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :016, veröffentlicht am 10.11.2020
Hinweis: Bereits in jüngster Vergangenheit hat das BMF immer wieder weitere Fragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes geklärt. Lesen Sie hierzu beispielsweise auch:
Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes
Klärung weiterer Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz