Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz
Weitere Fragen zum Investmentsteuergesetz geklärt
Das Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 wird durch das aktuelle Schreiben v. 29.10.2020 angepasst. Ergänzungen wurden insbesondere zu§§ 27-29, 32, 40, 48, 51-54 InvStG sowie der Ergänzung der Tzn. 50 und 56 vorgenommen.
BMF, Schreiben v. 29.10.2020, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :016, veröffentlicht am 10.11.2020
Hinweis: Bereits in jüngster Vergangenheit hat das BMF immer wieder weitere Fragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes geklärt. Lesen Sie hierzu beispielsweise auch:
Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes
Klärung weiterer Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.5615
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.696
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
987
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
8976
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
884
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
746
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5262
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
496
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
469
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
450
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026