Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz

Das Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG) wurde geändert und ergänzt.

Weitere Fragen zum Investmentsteuergesetz geklärt

Das Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 wird durch das aktuelle Schreiben v. 29.10.2020 angepasst. Ergänzungen wurden insbesondere zu§§ 27-29, 32, 40, 48, 51-54 InvStG so­wie der Er­gän­zung der Tzn. 50 und 56 vorgenommen.

BMF, Schreiben v. 29.10.2020, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :016, veröffentlicht am 10.11.2020

Hinweis: Bereits in jüngster Vergangenheit hat das BMF immer wieder weitere Fragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes geklärt. Lesen Sie hierzu beispielsweise auch:

Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes

Klärung weiterer Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz


Schlagworte zum Thema:  Investmentsteuergesetz, BMF-Schreiben