Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz
Weitere Fragen zum Investmentsteuergesetz geklärt
Das Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 wird durch das aktuelle Schreiben v. 29.10.2020 angepasst. Ergänzungen wurden insbesondere zu§§ 27-29, 32, 40, 48, 51-54 InvStG sowie der Ergänzung der Tzn. 50 und 56 vorgenommen.
BMF, Schreiben v. 29.10.2020, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :016, veröffentlicht am 10.11.2020
Hinweis: Bereits in jüngster Vergangenheit hat das BMF immer wieder weitere Fragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes geklärt. Lesen Sie hierzu beispielsweise auch:
Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes
Klärung weiterer Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4415
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.298
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4336
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.205
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
833
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
778
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
602
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
580
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
544
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4742
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026