Anwendungsschreiben zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
Die Richtlinie (EU) 2018/822 sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2019 eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sowie einen diesbezüglichen zwischenstaatlichen Informationsaustausch einführen müssen. Die Richtlinie ist ab dem 01.07.2020 anzuwenden. Danach sind auch solche Fälle mitzuteilen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung nach dem 24.06.2018 erfolgt ist.
Deutschland hat die Richtlinie mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. 2019 I S. 2875) umgesetzt.
Anzeigepflichten bei grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Der Diskussionsentwurf für das Anwendungsschreiben hierzu ist sehr umfangreich und umfasst derzeit 56 Seiten. Im Fokus stehen folgende Bereiche:
- Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Mitteilungspflicht,
- Kennzeichen,
- Verfahren zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.
Es ist geplant, dass das Schreiben im Juni 2020 veröffentlicht wird. Die Finanzverwaltung weist darauf hin: "Den betroffenen Verbänden wurde dazu Gelegenheit zur Stellungnahme zum aktuellen Diskussionsentwurf gegeben."
BMF, Diskussionsentwurf mit Stand v. 2.3.2020 am 9.3.2020 veröffentlicht
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