
Bild: panthermedia
Im AEAO wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen.
Die Finanzverwaltung hat erneut Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat erneut Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung veröffentlicht.
Erneut Schreiben zum AEAO
Bereits mit BMF-Schreiben v. 5.4.2019, IV A 3 - S 0062/19/10003 wurden Änderungen im AEAO vorgenommen (vgl. Kommentierung). Die Änderungen betreffen u.a. die Ausführungen zu:
- Bekanntgabe nach § 122 AO
- Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen nach § 138a AO
- Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen nach § 140 AO
- Aufzeichnung des Warenausgangs nach § 144 AO
- Kontenwahrheit nach § 154 AO
- Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 AO
- Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 AO
BMF, Schreiben v. 27.9.2019, IV A 3 - S 0062/19/10009 :001
Schlagworte zum Thema:
Abgabenordnung, BMF-Schreiben