Die Finanzverwaltung hat erneut Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung veröffentlicht.
Erneut Schreiben zum AEAO
Bereits mit BMF-Schreiben v. 5.4.2019, IV A 3 - S 0062/19/10003 wurden Änderungen im AEAO vorgenommen (vgl. Kommentierung). Die Änderungen betreffen u.a. die Ausführungen zu:
- Bekanntgabe nach § 122 AO
- Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen nach § 138a AO
- Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen nach § 140 AO
- Aufzeichnung des Warenausgangs nach § 144 AO
- Kontenwahrheit nach § 154 AO
- Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 AO
- Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 AO
BMF, Schreiben v. 27.9.2019, IV A 3 - S 0062/19/10009 :001