Anwendung der Streitbeilegungsrichtlinie ab 1. Juli 2019
Anwendung der Streitbeilegungsrichtlinie
Die Finanzverwaltung macht aktuell darauf aufmerksam, dass auf (Streitbeilegungs-)Beschwerden, die unter Berufung auf die Streitbeilegungsrichtlinie eingereicht werden, der Regelungsgehalt der Streitbeilegungsrichtlinie Anwendung findet. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Finanzverwaltung weist außerdem darauf hin, dass für das EU-DBA-SBG (Gesetzentwurf) eine Rückwirkung auf den 1.7.2019 vorgesehen ist.
BMF, Schreiben v. 25.6.2019, IV B 3 - S 1317/16/10058 :010
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