Anwendung der Streitbeilegungsrichtlinie ab 1. Juli 2019

Ab 1.7.2019 können Beschwerden zu Streitfragen in der EU im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr erwirtschaftet werden, das am oder nach dem 1.1.2018 beginnt.

Anwendung der Streitbeilegungsrichtlinie 

Die Finanzverwaltung macht aktuell darauf aufmerksam, dass auf (Streitbeilegungs-)Beschwerden, die unter Berufung auf die Streitbeilegungsrichtlinie eingereicht werden, der Regelungsgehalt der Streitbeilegungsrichtlinie Anwendung findet. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Finanzverwaltung weist außerdem darauf hin, dass für das EU-DBA-SBG (Gesetzentwurf) eine Rückwirkung auf den 1.7.2019 vorgesehen ist. 

BMF, Schreiben v. 25.6.2019, IV B 3 - S 1317/16/10058 :010


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