Oberste Finanzbehörden der Länder

Zulagen für Dienste zu wechselnden Zeiten für Beamte und Soldaten

Mit einer Allgemeinverfügung wurden anhängige und zulässige Einsprüche zurückgewiesen, soweit es in den Einsprüchen um die Frage geht, ob Zulagen für Dienste zu wechselnden Zeiten für Beamte und Soldaten nach § 3b EStG steuerfrei sind.

Ordner Finanzamt

In der Allgemeinverfügung wird auf die BFH Urteile vom 15.02.2017 - VI R 20/16, Haufe Index 10922045 und VI R 30/16 (vgl. Kommentierung) verwiesen. 

Betroffen sind am 26. 2.2018 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer sowie am 26.2.2018 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung.

Allgemeinverfügung v. 26.2.2018


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