Kabinett will Aufzeichnungs- und Meldepflichten vereinfachen
Das Bundeskabinett hat am 19.11.2014 die Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie die Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz zur Kenntnis genommen.
Erleichterte Mindestlohnkontrollen der Zollverwaltung
Die beiden Verordnungen regeln im Detail die gesetzlichen Pflichten nach dem Mindestlohngesetz. Die Mindestlohnkontrollen der Zollverwaltung werden dadurch effizienter und effektiver. Beide Verordnungen sollen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt in Kürze.
Aufzeichnung der Arbeitszeit für mobile Tätigkeiten
Arbeitgeber und Entleiher sind zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet. Mit der neuen Verordnung wird diese Aufzeichnungspflicht vereinfacht. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten, die keinen Vorgaben zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen und die sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen, entfällt die Aufzeichnung von Beginn und Ende der Arbeitszeit. Liegen diese drei Voraussetzungen vor, reicht es aus, nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Diese Erleichterungen gelten nur für einen sehr kleinen Kreis von Fällen, wie zum Beispiel für Zeitungszusteller und Kurierdienste. Sie gelten z.B. nicht für die Baubranche oder das Transport- und Gaststättengewerbe.
Vereinfachte Meldepflichten z. B. für Schichtdienst
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und Entleiher sind verpflichtet, für ihre nach Deutschland entsandten oder die grenzüberschreitend entliehenen Arbeitnehmer vor Beginn einer Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung vorzulegen. Die neue Verordnung vereinfacht diese Meldepflichten.
Die Vereinfachung betrifft nur Fälle, in denen besondere Voraussetzungen vorliegen, z.B. Schichtdienst, mehrere Einsatzorte täglich oder ausschließlich mobile Tätigkeit. Ein Beispiel ist der klassische Güter- und Personenverkehr, der grundsätzlich der gesetzlichen Meldepflicht unterliegt. Die gesetzliche Verpflichtung, jede einzelne Fahrt zu melden, würde effektive Kontrollen erschweren.
Zusammenfassende Meldung erleichtert Zollkontrollen
Deswegen ist die Zusammenfassung mehrerer Arbeitseinsätze in einer zusammenfassenden Meldung an die Zollverwaltung durch den Arbeitgeber sinnvoll und dient der Effizienz der Kontrollen.
-
Sachbezugswerte 2026
6.4612
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
1.1655
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026
7912
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
679
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
4701
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
453
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
330
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
248
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
212
-
Freiwillige Krankenversicherung: Rückwirkende Berichtigung der Beitragsberechnung
177
-
Sachbezugswerte 2026
19.12.20252
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026
21.11.20252
-
Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2026 stabil
21.11.2025
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
10.11.20251
-
Scheinselbstständigkeit von Rennsportfahrern
23.10.2025
-
Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge 2026 weiterhin möglich
08.09.2025
-
Rechnungshof prognostiziert starken Anstieg der Zusatzbeiträge
20.08.2025
-
Teilfinanzierung des Bundeshaushalts aus Beitragsgeldern verfassungswidrig
19.08.2025
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
15.08.20251
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
31.07.2025