Agentur für Arbeit rechnet mit Defizit

Trotz derzeit vorhandener Rücklagen in Höhe von fast 26 Milliarden Euro rechnet die Bundesagentur für Arbeit nach dem für 2020 prognostizierten Defizit von rund 30 Milliarden Euro auch im nächsten Jahr mit keinem ausgeglichenen Haushalt.  

«Die Beitragseinnahmen werden bei dem Beitragssatz, den wir jetzt haben, bei der erwarteten Arbeitslosenzahl und bei den hohen Ausgaben beim Kurzarbeitergeld nicht reichen, um den Haushalt zur Deckung zu bringen», sagte der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Vorhandene Rücklagen werden zur teilweisen Deckung 2020 benötigt

Die derzeit noch vorhandene Rücklage von fast 26 Milliarden Euro wird bereits zur teilweisen Deckung des Haushalts 2020 benötigt. «Dann wird man für die Lücke einen Bundeszuschuss oder ein Darlehen brauchen», sagte Scheele. «Wir wünschen uns einen Zuschuss.» Das Defizit sei auch durch politische Entscheidungen, etwa die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen größer geworden. «Da kann man legitimerweise sagen: Das muss durch Steuergeld ausgeglichen werden.»

Einspringen der Bundesregierung wäre genehmigungspflichtig

In jedem Fall wäre der Haushalt bei einem Einspringen des Bundes durch die Bundesregierung genehmigungspflichtig. «Das wäre nicht im Sinne der BA und ihres Verwaltungsrats», sagte Scheele. Die Eigenverwaltung aus Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern könne sich nicht wünschen, dass jemand anderes über ihren Haushalt entscheidet: «Das ist meiner Ansicht nach für das konstituierende Element der Selbstverwaltung schon ein besonderer Zustand.»

Erhöhung des Beitragssatzes nicht für sinnvoll

Scheele sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung zurzeit als nicht für sinnvoll an. Genauso wenig dürften aber arbeitsmarktpolitische Instrumente wie die Eingliederungszuschüsse oder Qualifizierungen geopfert werden. Er sprach von einer «Gesamtrationalität» sowohl bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern als auch bei der Bundesregierung.

Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld

Viele Leistungen der Bundesagentur basierten ohnehin auf einem gesetzlichen Anspruch, etwa Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. «Leute werden jetzt arbeitslos - da wäre es ja verrückt, ihnen die Förderung zu versagen», sagte Scheele. «Es gibt eine gemeinsame Sichtweise, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht gefleddert wird.»
 

dpa
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