Begriff

Wohngeld ist eine Leistung zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag gezahlt.

Die Leistung wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bewilligt. Der Mietzuschuss wird an Personen gezahlt, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Ein Lastenzuschuss wird an Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben. Der Zuschuss wird nur dann gewährt, wenn konkrete Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich für die Höhe des Wohngeldes ist die Miete bzw. Belastung, die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie die Höhe des Jahreseinkommens.

Mit dem "Wohngeld-Plus-Gesetz" wurde das Wohngeld zum 1.1.2023 deutlich erhöht und die Anzahl der Anspruchsberechtigten mehr als verdoppelt. Neben einer Veränderung der Berechnungsformel, die zu höherem Wohngeld führt, wurde zudem eine Heizkosten- sowie eine Klimakomponente eingeführt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen zum Wohngeld befinden sich im Wohngeldgesetz (WoGG).

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