Die vertragsärztliche Versorgung ist in hausärztliche und fachärztliche Versorgung gegliedert. Hausärzte sind die Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, wenn sie die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben. Alle anderen Ärzte gelten als Fachärzte.

Die besonderen Aufgaben der Hausärzte sind die

  • allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfelds,
  • Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen,
  • Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung,
  • Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.[1]

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