Folgende selbstständig Tätige sind in der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI pflichtversichert:

  • selbstständige Landwirte, die in der Krankenversicherung nach Maßgabe des KVLG 1989 versicherungspflichtig sind[1];
  • selbstständige Künstler und Publizisten, die nach dem KSVG krankenversicherungspflichtig sind[2];
  • Selbstständige, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind.[3]

    Selbstständige, die gegen das Risiko der Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind, müssen bei diesem Unternehmen auch einen Versicherungsvertrag für den Fall der Pflegebedürftigkeit abschließen.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge