Begriff

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (Leistung zum Lebensunterhalt), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Sie dient der Sozialen Sicherheit. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung wird u. a. im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Anspruch auf Übergangsgeld dem Grunde und der Höhe nach ist in den §§ 20 und 21 SGB VI geregelt. Darüber hinaus sind die §§ 64 ff. SGB IX zu beachten. Die leistungsrechtlichen Vorschriften zum Übergangsgeld kommentiert das Gemeinsame Rundschreiben der Rentenversicherungsträger (GR v. 1.10.2021).

Über den Anspruch auf Übergangsgeld während einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Arbeitsleben im Anschluss an eine stationäre Maßnahme hat das BSG entschieden (BSG, Urteil v. 5.2.2009, B 13 R 27/08 R).

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