Das Übergangsgeld ist weiter zu zahlen, wenn eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
- mit Anspruch auf Übergangsgeld durchgeführt,
- allein aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen und
- voraussichtlich wieder in Anspruch genommen
wird.[1]
Hinsichtlich der Wiederaufnahme der Leistung ist bei Beginn der Unterbrechung eine Prognoseentscheidung zu treffen. Das Übergangsgeld wird für längstens 6 Wochen weitergezahlt.
Unterbrechung von Leistungen
Es kann zu mehreren Unterbrechungen aus gesundheitlichen Gründen kommen. Mit jeder Unterbrechung beginnt ein neuer 6-Wochen-Zeitraum.
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