Das Übergangsgeld ist weiter zu zahlen, wenn eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • mit Anspruch auf Übergangsgeld durchgeführt,
  • allein aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen und
  • voraussichtlich wieder in Anspruch genommen

wird.[1]

Hinsichtlich der Wiederaufnahme der Leistung ist bei Beginn der Unterbrechung eine Prognoseentscheidung zu treffen. Das Übergangsgeld wird für längstens 6 Wochen weitergezahlt.

 
Hinweis

Unterbrechung von Leistungen

Es kann zu mehreren Unterbrechungen aus gesundheitlichen Gründen kommen. Mit jeder Unterbrechung beginnt ein neuer 6-Wochen-Zeitraum.

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