Die Telemedizin ist ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen. Telemedizin soll vor allem für unterversorgte Regionen ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung werden. Dazu wird der Bewertungsausschuss festlegen, in welchem Umfang ärztliche Leistungen ambulant telemedizinisch erbracht werden können und wie der EBM entsprechend anzupassen ist.

 
Hinweis

Telemedizin in der Versorgung

  • Mit Wirkung zum 1.4.2016 wurde als erste Maßnahme die telemedizinische Funktionsanalyse von implantierten Defibrillatoren und CRT-Systemen in den EBM aufgenommen.
  • Seit dem 1.4.2017 können Vertragsärzte Telekonsilien mit anderen Ärzten zur Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen abrechnen.
  • In einer Videosprechstunde können Ärzte und Psychotherapeuten ihren Patienten die Behandlung am Bildschirm erläutern, den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.
  • Die Versorgung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz soll durch Telemonitoring und eine lückenlose Betreuung verbessert werden. Dabei arbeiten primär behandelnde Ärzte mit Kardiologen in der Funktion eines telemedizinischen Zentrums eng zusammen.

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