Rz. 7

Die in Abs. 4 genannten Fristen können durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mittels einer Rechtsverordnung verlängert werden. Damit kann das BMG auf Verzögerungen bei der Umsetzung und Einführung der elektronischen Patientenkurzakte, einschließlich der Überführung der persönlichen Hinweise der Versicherten in diese, sowie auf Verzögerungen bei der Umsetzung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs reagieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge