Die Sozialhilfe umfasst:

 

1.

Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),

 

2.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b),

 

3.

Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),

 

4.

Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a),

 

5.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),

 

6.

Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)

sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

[1] § 8 geändert durch BTHG. Anzuwenden ab 01.01.2020.

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