1Ein Säumniszuschlag nach § 24 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches ist nicht zu erheben, wenn
1. |
dieser einen Betrag von 5 Euro unterschreitet oder |
2. |
ein Säumnis bis zu drei Tagen vorliegt. |
2Dies gilt nicht für die landwirtschaftliche Unfallversicherung.
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