Einführung zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

– Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende –

1 Einführung des Bürgergeldes

 

Rz. 1

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II), nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) eingeführt, neugefasst durch Bekanntmachung v. 13.5.2011 (BGBl. I v. 20.5.2011 S. 850, 2094), ist durch Art. 1 Nr. 1 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) umbenannt worden. Damit wurde das Bürgergeld eingeführt. Es löste das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld als vormalige zentrale Leistungen des SGB II ab.

 

Rz. 2

Die Einführung des Bürgergeldes ist nach der Gesetzesbegründung für die Umbenennung eine bedeutende sozialpolitische Reform mit dem Ziel, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen im Leistungsbezug sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche konzentrieren können. Sie soll die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt rücken. Damit hat die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode eines ihrer bedeutenden Vorhaben nach dem Koalitionsvertrag 2021-2025 v. 7.12.2021 "Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" umgesetzt.

2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

 

Rz. 3

Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebenslagen, darunter Langzeitleistungsbeziehende, Alleinerziehende, Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, aber auch Beschäftigte und Menschen, die lediglich vorübergehend hilfebedürftig sind. Zielgerichtet werden rd. 3,7 Mio. erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration durch die Jobcenter unterstützt (Ausgangslage). Dem Gesetzentwurf zufolge hat sich angesichts der Herausforderungen der vergangenen Jahre gezeigt, wie leistungsfähig und flexibel das Grundsicherungssystem ist: So wurde vielen Menschen, deren Lebensunterhalt durch die Auswirkungen der Pandemie gefährdet war, demnach ein sicheres Netz geboten. Andererseits hat sich für die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode jedoch auch gezeigt, dass eine grundlegende Weiterentwicklung nötig ist, um die soziale Sicherung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Ihr geht es darum, mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen. Vom BMAS war dies schon im Verlauf der 19. Legislaturperiode proklamiert worden. Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode hat sich folgerichtig zum Ziel gesetzt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Einführung eines Bürgergeldes und dazugehörigen grundlegenden Änderungen zu erneuern, und damit mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen (Grundsätzliche Problem- und Zielstellung). Ziel ist demnach ein Sozialstaat, der die Bürger absichert und zugleich dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen (Zentrales Ziel 1).

 

Rz. 4

Auch führt der Gesetzentwurf (vgl. BT-Drs. 20/3873) aus, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 grundlegend geändert hat. Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, werden vielerorts gesucht (Stichwort: Fachkräftemangel). Der Arbeitsmarkt ist für die Bundesregierung insgesamt in einer guten Verfassung. Die Zahlen zeigen demzufolge aber auch, dass Langzeitarbeitslose von der positiven Entwicklung der letzten 18 Jahre oft nicht profitieren konnten. Hinzu kommt demnach die zusätzliche Beschleunigung des strukturellen und digitalen Wandels in der Arbeitswelt durch die Corona-Pandemie. Daraus resultiert, dass Menschen ohne Berufsabschluss noch geringere Chancen auf eine nachhaltige Integration in Arbeit haben als zuvor.

 

Rz. 5

Zentrales Ziel 2 der Einführung des Bürgergeldes ist es von daher, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug ermöglicht wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren und sich insofern weniger um die Anforderungen aus dem Jobcenter kümmern zu müssen. Um vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern, soll der Eingliederungsprozess mit der Einführung des Bürgergeldes weiterentwickelt werden. Die Ele...

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