Nicht zu den Sachleistungen gehören Leistungen, die sich der Versicherte selbst beschaffen muss und zu denen die Krankenkasse einen Zuschuss zahlt (z. B. Zahnersatz).

 
Hinweis

Sachleistung trotz Zuzahlung

Eine Leistung bleibt auch dann eine Sachleistung, wenn der Versicherte eine Zuzahlung zu leisten hat.

Neben den Sachleistungen gibt es in der Sozialversicherung zahlreiche Geldleistungen, wie z. B. Renten, Arbeitslosengeld, Pflegegeld etc.

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