Nicht zu den Sachleistungen gehören Leistungen, die sich der Versicherte selbst beschaffen muss und zu denen die Krankenkasse einen Zuschuss zahlt (z. B. Zahnersatz).
Sachleistung trotz Zuzahlung
Eine Leistung bleibt auch dann eine Sachleistung, wenn der Versicherte eine Zuzahlung zu leisten hat.
Neben den Sachleistungen gibt es in der Sozialversicherung zahlreiche Geldleistungen, wie z. B. Renten, Arbeitslosengeld, Pflegegeld etc.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen