Die bis zum 31.12.2024 mit dem Hochwertungsfaktor aufgewerteten Verdienste bleiben erhalten. Daraus bereits ermittelte Entgeltpunkte (Ost), z. B. bei laufenden Renten, werden zum 1.7.2024 durch Entgeltpunkte bzw. persönliche Entgeltpunkte ersetzt und mit dem dann bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert bewertet. Durch die Angleichung der Rentenwerte in ihrer Höhe bereits zum 1.7.2023[1] besteht die Besonderheit, dass es weiterhin 2 unterschiedliche Rentenwerte gibt, obwohl sie sich in ihrer Höhe nicht mehr unterscheiden.

Für den Zeitraum 1.7.2023 bis 31.12.2024 kommt es gleichwohl zu einer Verdiensthochwertung, obwohl die Rentenwerte bereits vollständig angeglichen sind und mit Blick auf die Zeit ab 1.7.2024 hieraus auch keine Entgeltpunkte (Ost) mehr resultieren, sondern Entgeltpunkte, die mit dem bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert bewertet werden.

[1]

Siehe Abschn. 2.1.6.

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