Laufende Geldleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Geldleistungen in diesem Sinne werden laufend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt. Das gilt auch, wenn die Leistung für einen bestimmten Zeitraum in einem Betrag ausgezahlt wird. Laufende Geldleistungen sind z. B.
- Krankengeld,
- Verletztengeld,
- Versorgungskrankengeld,
- Übergangsgeld oder
- Renten.
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