Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007. Mit dem "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)" wurden die Verbandsstrukturen der Krankenkassen verändert. Seit 1.7.2008 vertritt der GKV Spitzenverband die Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist gleichzeitig der Spitzenverband der Pflegekassen. Bis zum 31.12.2019 war er Träger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).

Durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) sind einige organisatorische Neuregelungen bei den Medizinischen Diensten (MD) zum 1.1.2020 vorgenommen worden, die zum Ziel haben die Medizinischen Dienste zu stärken und ihre Unabhängigkeit gegenüber den Krankenkassen zu gewährleisten. So ist für den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes nicht wähl- oder benennbar, wer gleichzeitig mehr als ein anderes Ehrenamt in einem Verwaltungsrat, einer Vertreterversammlung oder einem sonstigen Selbstverwaltungsorgan eines Versicherungsträgers, eines Verbands der Versicherungsträger oder eines anderen Medizinischen Dienstes innehat. Ebenfalls ist durch das MDK-Reformgesetz geregelt, dass Personen, die Mitglieder des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sind, nicht in den Verwaltungsrat des MD Bund gewählt werden können. Darüber hinaus ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) organisatorisch herausgelöst worden und – wird wie die MD – künftig als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst Bund (MD Bund) geführt, deren Mitglieder die MD sind.

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes. Er hat seinen Sitz in Berlin.

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