Zusammenfassung

 
Begriff

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vertritt allein und einheitlich alle Krankenkassen auf Bundesebene.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217a SGB V).

1 Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007. Mit dem "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)" wurden die Verbandsstrukturen der Krankenkassen verändert. Seit 1.7.2008 vertritt der GKV Spitzenverband die Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist gleichzeitig der Spitzenverband der Pflegekassen. Bis zum 31.12.2019 war er Träger des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).

Durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) sind einige organisatorische Neuregelungen bei den Medizinischen Diensten (MD) zum 1.1.2020 vorgenommen worden, die zum Ziel haben die Medizinischen Dienste zu stärken und ihre Unabhängigkeit gegenüber den Krankenkassen zu gewährleisten. So ist für den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes nicht wähl- oder benennbar, wer gleichzeitig mehr als ein anderes Ehrenamt in einem Verwaltungsrat, einer Vertreterversammlung oder einem sonstigen Selbstverwaltungsorgan eines Versicherungsträgers, eines Verbands der Versicherungsträger oder eines anderen Medizinischen Dienstes innehat. Ebenfalls ist durch das MDK-Reformgesetz geregelt, dass Personen, die Mitglieder des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sind, nicht in den Verwaltungsrat des MD Bund gewählt werden können. Darüber hinaus ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) organisatorisch herausgelöst worden und – wird wie die MD – künftig als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst Bund (MD Bund) geführt, deren Mitglieder die MD sind.

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes. Er hat seinen Sitz in Berlin.

2 Ehemalige Spitzenverbände

Die ehemaligen Bundesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden kraft Gesetzes zum 1.1.2009 in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt. Der Verband der Angestelltenkrankenkassen (vdek) hat seinen Status als eingetragener Verein behalten. Gesellschafter dieser GbR sind die am 31.12.2008 vorhandenen Mitglieder des jeweiligen Bundesverbands. Nach dem 31.12.2012 stand es den Gesellschaftern frei, über den Fortbestand der Gesellschaft und die Gestaltung der Gesellschaftsverhältnisse zu entscheiden.[1] Dabei werden die Vorschriften des BGB angewendet.

Die ehemaligen Bundesverbände der Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden von ihren Mitgliedern zwischenzeitlich aufgelöst. Die Nachfolge-Organisationen sind der BKK Dachverband e. V. und der IKK e. V., die wie der AOK Bundesverband und der Verband der Ersatzkassen e. V. ihren Sitz in Berlin haben.

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