Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Wie-Berufskrankheit gem § 9 Abs 2 iVm Abs 1 S 2 SGB 7. gesicherte medizinisch-wissenschaftliche oder epidemiologische Erkenntnisse. bestimmte Berufsgruppe. posttraumatische Belastungsstörung eines Leichenumbetters

 

Orientierungssatz

1, Zur Nichtanerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung eines Leichenumbetters beim Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge (Exhumierung und Identifizierung von Weltkriegstoten) als sog Wie-Berufskrankheit gem § 9 Abs 2 iVm Abs 1 S 2 SGB 7 mangels Vorliegens gesicherter medizinisch-wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse.

Anhand der spezifischen Voraussetzungen zum Eingangskriterium der PTBS (vgl ICD 10 F 43.1, DSM IV, DSM V, ICD 11 6 B 41) steht für den Senat fest, dass nicht die Berufsbezeichnung das Eingangskriterium der Diagnose "PTBS" erfüllt bzw zu erfüllen hat. Vielmehr ist die jeweilige Exposition bzw die Summe der verschiedenen in diesem Beruf aufgetretenen Expositionen den Diagnosekriterien gegenüberzustellen und wissenschaftlich auf eine Kausalitätsbeziehungen zu untersuchen. Eine vergleichsweise Heranziehung der in anderen Berufen bzw Tätigkeiten auftretenden Expositionen und dazu verfasster Studien zur Begründung eine Wie-BK ist damit ausgeschlossen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15741832

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