Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen alle nichtmedizinischen Hilfen, mit denen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, gebessert oder (wieder)hergestellt werden soll. Das Ziel ist eine möglichst dauerhafte Einbindung in die Berufswelt und damit in einen besonders wichtigen Teil der Gesellschaft. Kernziel ist die Teilhabe am Arbeitsleben.[1] Zu den Leistungen gehören im Wesentlichen[2]

  • Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen (auch Teilzeitarbeitsplatz; Kraftfahrzeughilfe, Integrationsfachdienste),
  • Berufsvorbereitung einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
  • berufliche Anpassung und Weiterbildung einschließlich eines dafür erforderlichen Schulabschlusses,
  • berufliche Ausbildung inkl. zeitlich nicht überwiegend schulischer Leistungen,
  • Überbrückungsgeld,
  • sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um eine angemessene Beschäftigung oder Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten,
  • berufliche Eignungs- und/oder Arbeitserprobung,
  • Kosten für Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen,
  • Kosten für Beschaffung, Ausstattung oder Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung,
  • Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
  • Leistungen an Arbeitgeber (u. a. Leistungen für dauerhafte berufliche Eingliederung, Aus- oder Weiterbildung im Betrieb).

Die Leistungen können sowohl stationär als auch nichtstationär erbracht werden. Die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen[3] müssen erfüllt sein. Ausschlussgründe dürfen nicht gegeben sein.[4]

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