Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus werden zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der jeweils geltenden Fassung erbracht und abgerechnet.[1]

Die im Katalog aufgeführten ambulant durchführbaren Operationen und stationsersetzenden Eingriffe sowie präoperativen, intraoperativen und postoperativen Leistungen, werden mit den Preisen für den Regelfall der für den Standort des Krankenhauses geltenden regionalen Euro-Gebührenordnung[2] nach bzw. dem diesen zugrunde liegenden Punktwerten und den Punktzahlen des Bewertungsmaßstabes außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

Die Höhe der Punktwerte richtet sich nach den entsprechenden Vereinbarungen auf Landesebene. Die vom Krankenhaus erbrachten hochspezialisierten bzw. bei seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen ambulanten Leistungen werden auf Basis der regionalen Euro-Gebührenordnung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.[3]

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