Die vorstationäre Behandlung ist die Behandlung ohne Unterkunft und Verpflegung, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt.[1]

Die nachstationäre Behandlung ist ebenfalls eine Behandlung ohne Unterkunft und Verpflegung. Durch die nachstationäre Behandlung soll im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung der Behandlungserfolg gesichert bzw. gefestigt werden. Sie darf 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. Die Frist von 14 Tagen kann in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden. Bei Organtransplantationen beträgt die Frist 3 Monate.

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