Der Kürzungsbetrag wird ermittelt, indem der Zahlbetrag der Rente durch 30 geteilt wird.[1]

Zahlbetrag der Rente ist die Brutto-Rente einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung vor Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Kürzungs- oder Abzweigungsbeträgen.

 
Praxis-Beispiel

Kürzung des Anspruchs auf Krankengeld

 
Arbeitsunfähigkeit ab 12.6.  
Eingang der Rentenzubilligung bei der Krankenkasse am 7.7.  
Beginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.5.  
Das Krankengeld und die Rente sind beide ungekürzt auszuzahlen  
Arbeitsunfähigkeit ab 12.3.  
Eingang der Rentenzubilligung bei der Krankenkasse am 7.7.  
Beginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.4.  
Das Krankengeld ist um die Rente zu kürzen  

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge