Krankengeld wird neben der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung auch aufgrund anderer Tatbestände gezahlt. Dabei sind Besonderheiten beim Entstehen des Anspruchs zu beachten.
Tatbestand | Rechtsgrundlage | Entstehen des Anspruchs |
---|---|---|
Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch | § 24 b Abs. 2 Satz 2 SGB V | Arbeitsunfähigkeit wegen Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch |
Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen Begleitung bei stationärer Behandlung |
§ 44b SGB V | Arbeitsunfähigkeit wegen Spende Begleitung einer nahestehenden Person |
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