Wird der Antrag trotz einer wirksamen Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht gestellt, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Ein neuer Anspruch auf Krankengeld kann aufgrund der weiterhin bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Das gilt unabhängig von den die Arbeitsunfähigkeit verursachenden Krankheiten. Ein neuer Anspruch auf Krankengeld ist somit erst nach beendeter Arbeitsunfähigkeit denkbar, wenn die Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch erneut eintreten.

 
Hinweis

Wegfall des Anspruchs

Durch den Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld wird das Stammrecht auf Krankengeld nicht berührt, wenn die Voraussetzungen (Versicherungsverhältnis, Arbeitsunfähigkeit) weiterhin gegeben sind. Damit kann der Anspruch wiederaufleben, wenn der Antrag nachgeholt wird. Die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit ist dazu ärztlich festzustellen[1] und der Krankenkasse fristgerecht zu melden.[2]

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt trotz des Wegfalls erhalten.[3]

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