Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Richtlinie erlassen, in der die Ziele, die persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistungen näher ausgeführt werden.[1] Die Richtlinie wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und regelmäßig an den medizinischen Fortschritt und die gewonnenen Erfahrungen angepasst.[2]
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