0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Mit Art. 3 Nr. 19 des Gesetzes zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 18.4.2012 (BGBl. I S. 579) wurde die Bestimmung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgehoben.

 

Rz. 2

Dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde mit der Vorschrift die Möglichkeit gegeben, eine eigene Dienstordnung aufzustellen. Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde durch Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit Wirkung zum 31.12.2012 aufgelöst.

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