0 Rechtsentwicklung
Rz. 1
Mit Art. 3 Nr. 19 des Gesetzes zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetzes – LSV-NOG) v. 18.4.2012 (BGBl. I S. 579) wurde die Bestimmung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgehoben.
Rz. 2
Bezüglich des bis 31.12.2012 existierenden Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ergab sich die Notwendigkeit, eine bundes- und landesübergreifende personalvertretungsrechtliche Beteiligung gesetzlich zu regeln. Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde durch Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgelöst.
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