0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Mit Art. 3 Nr. 19 des Gesetzes zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetzes – LSV-NOG) v. 18.4.2012 (BGBl. I S. 579) wurde die Bestimmung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgehoben.

 

Rz. 2

Bezüglich des bis 31.12.2012 existierenden Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ergab sich die Notwendigkeit, eine bundes- und landesübergreifende personalvertretungsrechtliche Beteiligung gesetzlich zu regeln. Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde durch Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit Wirkung zum 1.1.2013 aufgelöst.

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