Rz. 7

Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sog. "Königsteiner Schlüssel". Die jährliche Neuberechnung wird durch das Büro der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz durchgeführt und legt zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes zugrunde. Die Berechnung orientiert sich an den §§ 45, 46 Abs. 2 AsylG (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – www.bamf.de).

 
Baden-Württemberg 13,04061 %
Bayern 15,56072 %
Berlin 5,18995 %
Brandenburg 3,02987 %
Bremen 0,95379 %
Hamburg 2,60343 %
Hessen 7,43709 %
Mecklenburg-Vorpommern 1,98045 %
Niedersachsen 9,39533 %
Nordrhein-Westfalen 21,07592 %
Rheinland-Pfalz 4,81848 %
Saarland 1,19827 %
Sachsen 4,98208 %
Sachsen-Anhalt 2,69612 %
Schleswig-Holstein 3,40578 %
Thüringen 2,63211 %

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