Rz. 8

§ 255a beinhaltet die gesetzlich angeordnete schrittweise Anhebung des aktuellen Rentenwertes (Ost) auf das Niveau des aktuellen Rentenwertes (West) bis auf 100 %. § 254c Satz 2 und § 118a enthalten die Regelungen über die Versendung der Anpassungsmitteilungen, wobei § 118a dann ab 1.7.2024 an die Stelle des § 254c tritt, der nur bis 30.6.2024 in Kraft bleibt. Die Anpassungsregelung zum aktuellen Rentenwert (Ost) in § 254c Satz 1 stellt insoweit auch eine Sonderregelung zu § 65 (Anpassung der Renten) dar; auch § 65 verdrängt dann zum 1.7.2024 die zum 30.6.2024 außer Kraft tretende Regelung des § 254c.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge