Die deutsche Verfassung räumt der Wohnung als Lebensraum der Menschen einen hohen Stellenwert ein. Die Wohnung ist grundsätzlich unverletzlich, d. h. dieser Bereich ist gegen staatliche Eingriffe besonders geschützt. Ausnahmen sind an extrem enge Voraussetzungen gebunden, die im Grundgesetz selbst genannt sind. Eingriffe sind danach u. a. zulässig

  • zur Abwehr einer Lebensgefahr für einzelne Personen und
  • zum Schutz gefährdeter Jugendlicher.[1]

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