[1] Die PAR-Richtlinie basiert auf einer neuen Klassifikation parodontaler Erkrankungen (Klassifikation von parodontalen und periimplantären Erkrankungen, American Academy of Periodontology und der European Federation of Periodontology 2017, dt. Übersetzung 2018) und einem geänderten Therapiekonzept der Behandlung von Parodontitis nach der deutschen Implementierung der S3-Leitlinie "Treatment of Stage I-III Periodontitis" der European Federation of Periodontology (EFP), Dezember 2020.

[2] Nach der neuen Klassifikation lassen sich unter dem Begriff "Parodontitis" drei Formen der Parodontitis unterschieden: Parodontitis, Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen und nekrotisierende parodontale Erkrankungen. Die derzeit in der Behandlungsrichtlinie noch enthaltene Diagnosen "chronische" und "aggressive Parodontitis" wurde mit der Begründung aufgegeben, dass eine eindeutige Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen nicht möglich ist. Für eine weitere Individualisierung der Diagnose und der nachfolgenden Therapie sieht die neue Klassifikation ein Staging und Grading vor. Mit Hilfe des Staging wird der Schweregrad, die Komplexität sowie das Ausmaß und die Verteilung der Parodontitis klassifiziert, während über das Grading Informationen zur Krankheitsprogression gewonnen werden können.

[3] Die sich daran anschließende Therapie soll nach der S3-Leitlinie in vier Stufen durchgeführt werden. Das wird in der PAR-Richtlinie sowie im BEMA wie folgt aufgegriffen.

[4] Therapiestufe I (nach Befunderhebung und Erstellen eines Parodontalstatus):

  • Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
  • Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung (MHU)

[5] Therapiestufe II:

  • Antiinfektiöse Therapie (AIT)
  • Befundevaluation (BEV a)

[6] Therapiestufe III (soweit erforderlich):

  • Chirurgische Therapie (CPT)
  • Befundevaluation (BEV b)

[7] Therapiestufe IV (UPT, unterstützende Parodontitistherapie):

  • Mundhygienekontrolle
  • Mundhygieneunterweisung (soweit erforderlich)
  • Supragingivale und gingivale Reinigung
  • Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen
  • Subgingivale Instrumentierung
  • Untersuchung des Parodontalzustands

[8] Hinzu kommen ggf. das "Einschleifen des natürlichen Gebisses" sowie Nachbehandlung nach antiinfektiöser oder chirurgischer Therapie.

[9] Nach der neuen Klassifikation werden Parodontalabszesse, endodontal-parodontale Läsionen sowie mukogingivale Deformitäten und Zustände als "andere das Parodont betreffende Zustände" eingeordnet

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