Der Vorstand ist das hauptamtliche Organ des GKV-Spitzenverbandes und besteht aus höchstens 3 Personen (Organwalter). Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes entspricht dem und legt die Zahl auf 3 Personen fest. Der Vorstand muss geschlechtergerecht mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein. Die Organwalter sowie der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter werden vom Verwaltungsrat für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Der Vorstand verwaltet den GKV-Spitzenverband, ist für alle Angelegenheiten des GKV-Spitzenverbands zuständig und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat und berichtet über

  • die Umsetzung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung,
  • die finanzielle Situation,
  • die voraussichtliche Entwicklung sowie
  • gegenüber dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen.[1]

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