Begriff

Gesundheitsförderung sind nach der WHO (Ottawa-Charta) alle Maßnahmen, die sowohl auf die Veränderung und Förderung des individuellen Verhaltens als auch der Lebensverhältnisse im positiven Sinne abzielen.

Ziel der Gesundheitsförderung ist es, bestehende Ungleichheiten mit Blick auf den Gesundheitszustand und die Lebenserwartung unterschiedlicher sozialer Gruppen zu reduzieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Gesundheitsförderung als Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten definiert. Abzugrenzen ist die Gesundheitsförderung von dem Begriff der "Prävention". Damit sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken gemeint.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Als Leistungen zur Gesundheitsförderung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V), Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V), Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch die Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern (§ 20c SGB V) angeboten.

Weitere Leistungen zur Prävention im SGB V sind Förderung der Selbsthilfe (§ 20h SGB V), Verhütung übertragbarer Krankheiten (z. B. Schutzimpfungen, § 20i SGB V), Präexpositionsprophylaxe (§ 20j SGB V), Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz (§ 20k SGB V), Verhütung von Zahnerkrankungen als Gruppen- und Individualprophylaxe (§§ 21, 22 SGB V), Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (§ 22a SGB V) sowie Medizinische Vorsorgeleistungen (§§ 23, 24 SGB V).

In § 5 Abs. 1 bis 3 SGB XI erhalten die Pflegekassen den Auftrag, Präventionsmaßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen mit zu initiieren.

Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam und einheitlich prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Primärprävention zu beschließen (§ 20 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 SGB V). Diesen gesetzlichen Auftrag hat er im Leitfaden Prävention vom 21.6.2000 i. d. F. v. 27.3.2023 umgesetzt. Dieser enthält auch den Leitfaden für die Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge